Unabhängiger Leitfaden zur Verordnung (EU) 2024/2847 · Status: in Kraft
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Weg zur Konformität · Leitfaden

CRA-Leitfaden für Hersteller

Die Pflichten, die die Cyberresilienz-Verordnung den Herstellern von Produkten mit digitalen Elementen auferlegt; von der Risikobewertung über die CE-Kennzeichnung bis hin zu den Pflichten nach dem Inverkehrbringen.

Gilt für
Produkte mit digitalen Elementen
Klassen
Standard · Wichtig · Kritisch
Konformität
Je Produktklasse
Kennzeichnung
CE-Kennzeichnung vor dem Inverkehrbringen

Schritte zur Konformität

1

Anwendungsbereich und Einstufung bestätigen

Art. 2 · 6 · 7

Stellen Sie fest, dass das Produkt in den Anwendungsbereich fällt, und bestimmen Sie seine Klasse; davon hängt jeder weitere Schritt ab.

  • Bestätigen Sie, dass das Produkt digitale Elemente aufweist und auf dem EU-Markt präsent ist
  • Als Standardprodukt, wichtiges oder kritisches Produkt einstufen
  • Prüfen Sie die Kategorienlisten in Anhang III / IV
Tool für diesen Schritt
2

Eine Cybersicherheits-Risikobewertung durchführen

Art. 13(2)

Stützen Sie die Produktgestaltung auf eine dokumentierte Bewertung der Cybersicherheitsrisiken.

  • Ermitteln Sie Bedrohungen und einschlägige Risiken
  • Bestimmen, welche grundlegenden Anforderungen gelten
  • Die Bewertung zusammen mit Ihrer Dokumentation aufbewahren
Warum es wichtig ist

Die Risikobewertung ist die Grundlage, die Prüfer und die Marktüberwachung zuerst sehen wollen.

3

Die grundlegenden Anforderungen erfüllen

Annex I · I

Gestalten und fertigen Sie das Produkt so, dass es die Sicherheitseigenschaften nach Anhang I erfüllt.

  • Sichere Standardkonfiguration
  • Schutz von Vertraulichkeit und Integrität
  • Resilienz und Verfügbarkeit wesentlicher Funktionen
  • Minimierte Angriffsfläche
Tool für diesen Schritt
4

Schwachstellenbehandlung betreiben

Annex I · II

Während des gesamten Unterstützungszeitraums einen Schwachstellenbehandlungsprozess betreiben.

  • Eine SBOM führen
  • Schwachstellen beheben und offenlegen
  • Stellen Sie kostenlose Sicherheitsupdates bereit
Tool für diesen Schritt
5

Technische Dokumentation zusammenstellen

Anhang VII

Stellen Sie die vollständigen technischen Unterlagen zusammen und pflegen Sie sie, bevor Sie das Produkt in Verkehr bringen.

  • Produktbeschreibung und Risikobewertung
  • Angaben zu Konzeption und Herstellung
  • EU-Konformitätserklärung
6

Wählen Sie den Weg der Konformitätsbewertung

Art. 32

Wählen Sie das Bewertungsverfahren, das zu Ihrer Produktklasse passt.

  • Selbstbewertung nach Modul A für Standardprodukte
  • Normbasiert oder durch Drittbewertung bei wichtigen Produkten
  • Europäische Zertifizierung für kritische Produkte
7

Konformität erklären und CE-Kennzeichnung anbringen

Art. 28 · 30

Vervollständigen Sie die Erklärung und bringen Sie die Kennzeichnung an, die die Konformität signalisiert.

  • Erstellen und unterzeichnen Sie die EU-Konformitätserklärung
  • CE-Kennzeichnung sichtbar anbringen
  • Stellen Sie Benutzerinformationen und Anleitungen bereit
Tool für diesen Schritt
8

Pflichten nach dem Inverkehrbringen erfüllen

Art. 13(8) · 14

Überwachen Sie das Produkt, melden Sie wie vorgeschrieben und halten Sie es während des gesamten Unterstützungszeitraums sicher.

  • Aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Vorfälle melden
  • Ergreifen Sie Korrekturmaßnahmen für nicht konforme Produkte
  • Mit den Marktüberwachungsbehörden zusammenarbeiten
Ihre fortlaufende Verpflichtung

Der Unterstützungszeitraum muss mindestens fünf Jahre betragen (oder die erwartete Lebensdauer des Produkts, falls länger), gerechnet ab dem Inverkehrbringen auf dem EU-Markt. Während dieser Zeit müssen Sie Schwachstellen behandeln und kostenlose Sicherheitsupdates bereitstellen; jedes Update muss anschließend 10 Jahre lang verfügbar bleiben, und die technischen Unterlagen sowie die EU-Konformitätserklärung müssen 10 Jahre lang aufbewahrt werden.

Kostenlose Tools für diese Rolle

Jedes Werkzeug unten ist kostenlos nutzbar und öffnet sich hier in einem Seitenbereich, damit Sie nicht Ihre Stelle verlieren.