Unabhängiger Leitfaden zur Verordnung (EU) 2024/2847 · Status: in Kraft
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Weg zur Konformität · Leitfaden

CRA-Leitfaden für Einführer, Händler & Wiederverkäufer

Was Wirtschaftsakteure prüfen müssen, bevor; und nachdem; sie ein Produkt mit digitalen Elementen auf dem EU-Markt bereitstellen.

Gilt für
Wirtschaftsakteure
Kernpflicht
Bringen Sie nur konforme Produkte in Verkehr
Prüfen
CE-Kennzeichnung & EU-Konformitätserklärung
Aufzeichnungen
10 Jahre aufbewahren

Schritte zur Konformität

1

Prüfen, ob das Produkt konform ist

Art. 19 · 23

Bevor Sie ein Produkt in Verkehr bringen, vergewissern Sie sich, dass der Hersteller seine Pflichten erfüllt hat.

  • Prüfen Sie, ob die CE-Kennzeichnung angebracht ist
  • Bestätigen Sie, dass die EU-Konformitätserklärung vorliegt
  • Stellen Sie sicher, dass Benutzerinformationen und Anleitungen beigefügt sind
Tool für diesen Schritt
2

Dokumentation und Unterstützung bestätigen

Art. 23(2)

Sicherstellen, dass die technische Dokumentation und die Unterstützungsregelungen des Herstellers vorhanden sind.

  • Prüfen, ob ein Unterstützungszeitraum angegeben ist
  • Bestätigen Sie, dass eine Kontaktstelle zur Meldung von Schwachstellen vorhanden ist
  • Eine Kopie der Konformitätserklärung aufbewahren
Pflicht des Einführers

Sie dürfen ein Produkt nicht in Verkehr bringen, wenn Sie Grund zu der Annahme haben, dass es nicht konform ist.

3

Sorgfaltspflicht ausüben (Händler)

Art. 26

Händler müssen im Hinblick auf die Anforderungen mit der gebotenen Sorgfalt handeln.

  • Prüfen Sie die CE-Kennzeichnung und die Begleitunterlagen
  • Stellen Sie sicher, dass Lagerung und Transport die Konformität nicht beeinträchtigen
  • Handeln Sie bei Verdacht auf Nichtkonformität
4

Zusammenarbeiten und melden

Art. 23(5)

Hersteller und Behörden über Risiken informieren und Korrekturmaßnahmen unterstützen.

  • Den Hersteller über festgestellte Risiken informieren
  • Marktüberwachungsbehörden informieren, sofern erforderlich
  • Bei Rückrufen oder Korrekturmaßnahmen unterstützen
5

Aufzeichnungen führen

Art. 23(7)

Die Aufzeichnungen führen, die es Behörden ermöglichen, das Produkt entlang der Lieferkette nachzuverfolgen.

  • Ermitteln Sie die Wirtschaftsakteure, die Sie beliefert haben oder von denen Sie beliefert wurden
  • Aufzeichnungen zehn Jahre lang aufbewahren
  • Sie den Behörden auf Anfrage zur Verfügung stellen
Kostenlose Tools für diese Rolle

Jedes Werkzeug unten ist kostenlos nutzbar und öffnet sich hier in einem Seitenbereich, damit Sie nicht Ihre Stelle verlieren.